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Welche Konsequenzen hat eine Falschaussage?

Wir alle kennen es, sei es aus Dokumentationen, einschlägigen Gerichtssendungen oder gar aus dem eigenen Leben: Die Belehrung zu Beginn eines Gerichtsverfahrens, dass die Zeuginnen und Zeugen verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen. Welche Konsequenzen hat eigentlich eine Falschaussage unter Eid und was gilt überhaupt als Falschaussage? Darf ich meine Aussage auch verweigern? Lesen Sie mehr und lassen Sie sich gerne auch bei Ihrem Anwalt für Strafrecht in Stuttgart dazu beraten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann ist eine Falschaussage strafbar?
  3. Wann ist eine Aussage falsch?
  4. Konsequenzen von Falschaussagen: Ein Überblick
  5. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?

Konsequenzen bei einer Falschaussage
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Falschaussage ist nicht nur dann strafbar, wenn sie unter Eid erfolgt, beispielsweise als Zeuge oder Zeugin vor Gericht, sondern auch ohne Eid.
  • Es gibt verschiedene Theorien zur exakten Definition einer Falschaussage. Am Ende liegt dies im Ermessen des Richters bzw. der Richterin.
  • Grundsätzlich gibt es eine Zeugenpflicht. Vor Gericht schweigen, dürfen Sie in Ausnahmefällen. Zum Beispiel, wenn Sie in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu dem oder der Beschuldigten stehen.

Wann ist eine Falschaussage strafbar?

Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe kann eine Falschaussage vor Gericht nach sich ziehen (§ 154 StGB). Die Grundvoraussetzung dafür: Die Vernehmung muss unter Eid stattfinden. Jedoch auch uneidliche Falschaussagen können mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren bestraft werden (§ 153 StGB). Nicht jede Institution ist zur eidesstattlichen Vernehmung autorisiert. Während Gerichte und beispielsweise der Untersuchungsausschuss des Bundestages dies sind, sind Polizei und Staatsanwaltschaft es nicht.

Im Klartext heißt das: Machen Sie bei der Polizei eine Falschaussage, machen Sie sich nicht strafbar – als Zeuge oder Zeugin (unter Eid) vor Gericht hingegen schon. Eine Falschaussage, die zur Strafvereitelung führt, kann jedoch nach § 258 StGB andere Strafbestände erfüllen. Die Strafvereitelung bezeichnet dabei den Tatbestand der vorsätzlichen Verhinderung einer Bestrafung des Täters oder der Täterin.

Wann ist eine Aussage falsch?

Wann genau wird eine Aussage eigentlich als falsch eingestuft? Das mag für Sie intuitiv auf der Hand liegen, es ist jedoch nicht so einfach rechtlich fassbar. Beispielsweise lässt sich eine Falschaussage so definieren, dass sie dem Wissen der aussagenden Person widerspricht oder aber das Wissen der Person nicht vollständig wiedergibt (wichtige Details werden beispielsweise ausgelassen). Andererseits ließe sich eine Falschaussage auch so definieren, dass sie „ins Blaue hinein“ getätigt wurde, also dass die aussagende Person nicht ausführlich genug über die Aussage nachgedacht hat.

Am Ende liegt es im Ermessen des Richters oder der Richterin, zu entscheiden, ob es sich um eine Falschaussage gehandelt hat. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass Sie als Zeuge oder Zeugin nur für Falschaussagen belangt werden dürfen, die für das Beweisverfahren relevant sind. Dies kann beispielsweise die Tat selbst oder Ihr Verhältnis zu Täter oder Täterin betreffen, nicht aber Dinge, die gar nichts mit dem Fall zu tun haben. Über Ihre Identität müssen Sie immer die Wahrheit sagen.

Konsequenzen von Falschaussagen: Ein Überblick

In Deutschland unterscheiden sich die rechtlichen Konsequenzen für Falschaussagen je nach Kontext und der Art der Aussagepflicht erheblich. Ob vor Behörden, der Polizei oder vor Gericht – maßgeblich ist, ob die falsche Aussage unter Eid, in einer eidesstattlichen Versicherung oder ohne besondere Wahrheitspflicht erfolgt.

InstitutionMögliche KonsequenzenRechtliche Grundlage
Behörde– In der Regel keine direkte Strafbarkeit für Falschaussagen gegenüber Behörden ohne Eidesleistung.
– Allerdings können falsche Angaben, die zu einer falschen Verdächtigung führen, nach § 164 StGB strafbar sein.
– Bei Behörden mit Eidesleistung, greift im Falle der Falschaussage § 156 StGB
Lesen Sie hier mehr über den § 164 StGB: Falsche Verdächtigung
Lesen Sie hier mehr über den § 156 StGB: Versicherung an Eides Statt
Polizei– Falsche Aussagen können nicht nach § 153 StGB geahndet werden, da die Polizei keine zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle ist.
– Jedoch können falsche Angaben, die eine andere Person zu Unrecht verdächtigen, als falsche Verdächtigung nach § 164 StGB verfolgt werden.
– Ebenso kann Strafvereitelung nach § 258 StGB vorliegen, wenn durch die falsche Aussage die Bestrafung eines Täters verhindert wird.
Lesen Sie hier mehr über den § 164 StGB: Falsche Verdächtigung
Lesen Sie hier mehr über den § 258 StGB: Strafvereitelung
GerichtUneidliche Falschaussage: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Meineid (falsche Aussage unter Eid): In schweren Fällen Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Falsche Versicherung an Eides Statt: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Lesen Sie hier mehr über den § 153 StGB: Falsche uneidliche Aussage
Lesen Sie hier mehr über den § 154 StGB: Meineid
Lesen Sie hier mehr über den § 156 StGB: Falsche Versicherung an Eides Statt

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?

Wie ist es für den Fall, dass Sie einfach schweigen? Das ist prinzipiell erlaubt und Sie können dafür in der Regel nicht bestraft werden – sofern die Rahmenbedingungen zur Zeugenpflicht beachtet werden. Schweigen ist keine Falschaussage, sondern eben gar keine Aussage. Eine Ausnahme gilt jedoch: Wenn Sie nur zum Teil schweigen, d.h. gewisse Details einer Aussage machen und andere bewusst verheimlichen, wird dies als Falschaussage gewertet, weil sie die Geschichte durch die Auslassungen bewusst verzerrt haben. Gerne berät Sie unsere Anwaltskanzlei Scheerer & Maly weiterführend, kontaktieren Sie uns.

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