Anwaltliche Hilfe in der Probezeit
Die Probezeit für den Führerschein dauert zwei Jahre und soll zeigen, ob Sie eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen. Wir empfehlen Ihnen, in dieser Zeit besonders vorsichtig zu fahren, damit Sie keine Verkehrsverstöße begehen. Wenn Sie in der Probezeit einen Verstoß begehen, werden Sie unter Umständen nicht nur mit den Sanktionen des Bußgeldkataloges bestraft.
Es kann sein, dass Ihre Probezeit verlängert wird, Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen oder ein Fahrverbot bekommen. Die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly hilft Ihnen, juristisch gegen ungerechtfertigte Sanktionen vorzugehen. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Wozu eine Probezeit beim Führerschein?
Fahranfängerinnen und -anfänger stellen nachweislich eine höhere Gefährdung für den Straßenverkehr dar. Gefahren und Risiken werde von Fahranfängerinnen und -anfängern oft falsch eingeschätzt. Auch das Reaktionsvermögen ist nicht so stark wie bei erfahrenen Autofahrerinnen und -fahrern. Außerdem neigen Fahranfängerinnen und -anfängern zu einer erhöhten Risikobereitschaft.
Das sind die Regeln während der Probezeit
Weil man davon ausgeht, dass Fahranfängerinnen und -anfänger eine höhere Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen, sanktioniert man sie härter. Es gibt im deutschen Recht ein eigenes Bewertungssystem für die Probezeit vom Führerschein. Grundsätzlich wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Dabei sind A-Verstöße die deutlich schwerwiegenderen Regelverstöße. Folgende Verstöße gelten als A-Verstöße:
- Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit von über 20 km/h
- Rote Ampel überfahren
- Handynutzung am Steuer
- Missachtung eines Überholverbotes
- Geisterfahrt
- Vorfahrtverstöße
- Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
Verkehrsverstöße in der Probezeit – Unterschied zwischen A- und B-Verstoß
B-Verstöße sind Regelmissachtungen, die nicht so schwer gewichtet werden wie A-Verstöße. Daraus sollten Sie allerdings nicht schließen, dass B-Verstöße grundsätzliche eine geringere Gefährdung darstellen. Klassische B-Verstöße sind:
- Nutzung von abgefahrenen Reifen
- Falsche Ladungssicherung
- Überziehen der Hauptuntersuchung
- Parken des Fahrzeuges auf der Autobahn
Verkehrsverstöße während der Probezeit – mit diesen Konsequenzen müssen Sie rechnen
Wenn Sie sich in der Probezeit befinden, haben Sie Ihren Führerschein gerade erst gemacht und wollen diesen natürlich nicht gleich wieder abgeben. Betroffene Autofahrerinnen und -fahrer haben Angst vor den Konsequenzen, wenn sie Verkehrsverstöße begehen. Für Fahranfängerinnen und -anfänger besteht bei Verstößen ein standardisiertes und übersichtliches Prozedere.
Wenn Sie einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen, müssen Sie verpflichtend an einem Aufbauseminar teilnehmen. Ihre Probezeit verlängert sich dabei auf vier Jahre. Bei zwei A-Verstößen wird Ihnen eine offizielle Verwarnung ausgesprochen und Sie erhalten die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist freiwillig. Sie erhalten eine Sperrfrist und Ihre Fahrerlaubnis wird Ihnen umgehend entzogen, wenn Sie drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße begehen.
Anwaltliche Hilfe in der Probezeit – wir unterstützen Sie
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich an Regeln halten. Zugleich darf aber niemand bestraft werden, der keinen Regelverstoß begangen hat. Viele Bußgeldbescheide und andere Sanktionen, die zum Fahrverbot oder zur Verlängerung der Probezeit führen, sind juristisch angreifbar. Sollten Sie sich tatsächlich im Straßenverkehr falsch verhalten haben, handeln wir mildere Strafen für Sie aus. Die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly hilft Ihnen, wenn Sie Angst um Ihren Führerschein haben und schützt Sie vor falschen Bußgeldbescheiden und unrechtmäßigen Strafen.
https://www.bussgeldkatalog.net/probezeit/
Der Artikel spricht folgende Punkte an:
- Video: A- und B-Verstoß – Wo ist der Unterschied?
- Alkohol in der Probezeit
- Führerschein auf Probe: A-Verstoß und B-Verstoß
- Verkehrsvergehen in der Probezeit