Unterschied zwischen Jugendarrest und Jugendstrafe

Jugendarrest und Jugendstrafe sind zwei zentrale Instrumente im Jugendstrafrecht, die auf unterschiedliche Weise auf junge Straftäter und -täterinnen im Alter von 14 bis 21 Jahren einwirken. Doch was unterscheidet diese beiden Maßnahmen voneinander? In diesem Artikel gehen wir auf die Definitionen, Anwendungsbereiche, Abläufe und die langfristigen Auswirkungen beider Sanktionen auf die betroffenen Jugendlichen ein.


Definitionen: Jugendarrest und Jugendstrafe

Jugendarrest und Jugendstrafe sind zwei unterschiedliche Sanktionen im Jugendstrafrecht, die auf junge Straftäter und Straftäterinnen angewendet werden.

Der Jugendarrest wird gemäß § 16 Jugendgerichtsgesetz (JGG) verhängt und ist eine kurzzeitige Freiheitsentziehung, die zwischen einem Wochenende und vier Wochen dauern kann. Er dient vor allem dazu, Jugendlichen die Konsequenzen ihres Fehlverhaltens deutlich zu machen und sie von weiteren Straftaten abzuhalten.

Die Jugendstrafe hingegen wird gemäß § 17 JGG angeordnet und ist eine längerfristige Freiheitsstrafe, die bei schwereren Straftaten zum Einsatz kommt. Die Dauer kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen, abhängig von der Schwere der Tat und der persönlichen Entwicklung des oder der Jugendlichen. Sie zielt darauf ab, die Jugendlichen durch längere Erziehungsmaßnahmen zu resozialisieren.

Dokument zum Jugendstrafrecht

Wie werden Arbeitsauflagen angeordnet?

Eine Grundlage für das Anordnen von Arbeitsauflagen stellt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) dar. Nach § 13 JGG wird die Straftat mit Zuchtmitteln geahndet, wenn dem oder der Jugendlichen zwar Konsequenzen für die begangene Tat aufgezeigt werden sollen, aber die Schwere der Tat keine Jugendstrafe rechtfertigt. Für die Anzahl der verhängten Arbeitsstunden ist im Jugendstrafrecht eine große Spanne vorgesehen: Üblicherweise sind zwischen 10 und 100 Stunden abzuleisten.

Die Bandbreite der Delikte, für die Arbeitsauflagen im Jugendstrafrecht verhängt werden, ist groß. In der Regel handelt es sich dabei um jugendtypische, kleinere Verfehlungen. Beispiele hierfür sind:

  • Diebstahl
  • Fahren ohne Führerschein
  • Prügeleien
  • Vandalismus
  • Betäubungsmittelkonsum und -besitz

Zusätzlich zu den Arbeitsauflagen können weitere Maßnahmen, wie Therapie, angeordnet werden. Außerdem ist es möglich, Arbeitsauflagen zusätzlich zu einer anderen Strafe, wie Jugendarrest, zu verhängen. Solche Auflagen können bereits im Ermittlungsverfahren als Bedingung für eine Verfahrenseinstellung auferlegt werden. Auch das Gericht kann im Rahmen einer Verfahrenseinstellung entsprechende Arbeitsauflagen verhängen.


Anwendungsbereiche und Zielsetzungen

Jugendarrest wird in der Regel bei geringeren Delikten, wie Diebstahl oder leichter Körperverletzung, angewendet. Die Zielsetzung ist, die Jugendlichen durch eine kurzzeitige, aber intensive Freiheitsentziehung zur Einsicht zu bringen und eine nachhaltige Verhaltensänderung zu bewirken.

Die Jugendstrafe hingegen kommt bei schwereren Vergehen, wie Raub, schwerer Körperverletzung oder sexuellen Straftaten, zur Anwendung. Hier liegt der Fokus auf einer längeren und intensiveren erzieherischen Maßnahme, die helfen soll, das Verhalten des oder der Jugendlichen grundlegend zu ändern und sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

Benötigen Sie juristischen Rat? Dann wenden Sie sich an unsere Anwaltskanzlei Scheerer & Maly für Jugendstrafrecht in Stuttgart

Tel.: 0711/7187633-2

Ablauf und Vollzug

Der Ablauf des Verfahrens und der Vollzug unterscheiden sich ebenfalls. Beim Jugendarrest erfolgt nach der richterlichen Anordnung die Unterbringung in einer Jugendarrestanstalt. Die Dauer beträgt zwischen zwei Tagen (Wochenendarrest) und vier Wochen. Während dieser Zeit müssen die Jugendlichen strenge Regeln befolgen und an pädagogischen Programmen teilnehmen.

Bei der Jugendstrafe findet nach der Verurteilung eine Unterbringung in einer Jugendstrafanstalt statt. Der Vollzug der Jugendstrafe umfasst neben dem Freiheitsentzug auch intensive pädagogische Maßnahmen, die die Jugendlichen auf ein straffreies Leben vorbereiten sollen. Dazu gehören Schulunterricht, berufliche Ausbildung und therapeutische Angebote.

Eine Jugendstrafe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Dabei wird die Vollstreckung der Strafe für eine festgelegte Bewährungszeit ausgesetzt, um dem Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich in dieser Zeit zu bewähren und straffrei zu bleiben.

Auswirkungen auf die Jugendlichen

Jugendarrest hat meist eine abschreckende Wirkung und kann Jugendliche zur Einsicht und Verhaltensänderung bewegen. Die kurze Dauer und die intensive pädagogische Betreuung sollen verhindern, dass der Kontakt zu kriminellen Strukturen vertieft wird.

Eine Jugendstrafe hingegen hat weitreichendere Konsequenzen. Die lange Trennung von der gewohnten Umgebung, die intensiven erzieherischen Maßnahmen und die damit verbundenen schulischen und beruflichen Aktivitäten sollen eine nachhaltige Resozialisierung bewirken.

Allerdings besteht auch das Risiko, dass Jugendliche durch die lange Haftzeit stigmatisiert werden und Schwierigkeiten haben, sich nach der Entlassung wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

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