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Strafrechtliche Risiken und mögliche Strafen beim Bestellen eines Schlagrings

Wer im Internet nach einem Schlagring sucht, wird schnell fündig. Verkauft als Mittel zur Selbstverteidigung, bestellen viele Menschen unbedarft und ohne sich über die möglichen strafrechtlichen Risiken und Strafen Gedanken zu machen, die sogenannte „Schlagwaffe“. Stellt sich also die Frage, ist es legal einen Schlagring zu besitzen? Und wie sieht es mit dem Kauf aus?

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was es mit einem Schlagring auf sich hat und wie der Gesetzgeber in Deutschland sowohl den Besitz als auch den Erwerb sieht.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist ein Schlagring?
  3. Rechtliche Grundlagen in Deutschland
  4. Strafen für das Bestellen eines Schlagrings
  5. Risiken beim Import und Versand
  6. Präzedenzfälle und Gerichtsurteile
  7. Prävention und Aufklärung
Silberner Schlagring, hingelegt. Isoliert auf weißem Hintergrund
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Das Wichtigste in Kürze

  • Schlagringe fallen unter das Waffengesetz und ihr Besitz, Kauf oder Import ist in Deutschland verboten.
  • Verstöße können Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen; bei Gewalttaten mit Schlagringen drohen bis zu zehn Jahre Haft.
  • Bestellungen aus dem Ausland werden oft vom Zoll entdeckt, was direkt ein Strafverfahren zur Folge hat.

Was ist ein Schlagring?

In vielen Gewalttaten kommen Waffen zum Einsatz – darunter nicht selten Schlagringe. Ein Schlagring wird den sogenannten Schlagwaffen zugeordnet und kommt bei Nahkämpfen zum Einsatz. Gefertigt aus Metall besteht er aus einem Griff, durch den die Finger gesteckt werden, sodass der Anwender im Anschluss eine Faust machen kann. Dadurch bekommt der Schlag direkt auf das Ziel eine enorme Wucht und Härte, die sonst nicht möglich wäre. Manche Modelle besitzen zusätzlich spitze, scharfe oder verstärkte Vorsprünge sowie Klingen. Diese fallen wiederum unter die Kategorie „Hiebwaffen“.


Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Dürfen Sie einen Schlagring kaufen, erwerben oder bestellen? Die klare Antwort darauf lautet „Nein“. In Deutschland fallen Schlagringe unter das Waffengesetz (WaffG) und sind unter Punkt 1.3.2 der Waffenliste aufgeführt, die sich in der Anlage 2 zum Waffengesetz befindet. Nach § 2 Absatz 3 des Waffengesetzes ist jeglicher Umgang mit den dort aufgeführten Waffen verboten. Aus diesem Grund sind Schlagringe, deren Besitz und Kauf illegal und verboten. Das gilt auch in dem Fall, wenn diese nur zur Selbstverteidigung oder als Dekoartikel erworben werden.


Strafen für das Bestellen eines Schlagrings

Wer einen Schlagring entgegen der Rechtslage im Internet bestellt, macht sich strafbar. Auch Unkenntnis oder der Besitz eines Waffenscheins ändern daran nichts. Der Verstoß gegen § 2 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 2 Punkt 1.3.2 Waffengesetz sieht nach § 52 Absatz 3 Nr. 1 eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Kommt ein Schlagring bei einer Gewalttat zu Gebrauch, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren.


Risiken beim Import und Versand

Aufgrund von Ängsten vor Gewaltverbrechen machen sich viele Menschen heutzutage im Internet auf die Suche nach möglichen Hilfsmitteln zur Selbstverteidigung. Insbesondere Online-Shops, die im Ausland betrieben werden, bieten Produkte an, die hierzulande nicht verkauft werden oder in Besitz gelangen dürfen. Dazu zählen auch Schlagringe. Während der Anbieter sich daran wenig stört, da ihm keine rechtlichen Konsequenzen drohen, machen Sie sich hingegen strafbar.

Und Achtung: Meist wird die illegale Bestellung bereits im Zoll aufgedeckt. Ist das der Fall, wird unverzüglich ein Strafverfahren gegen den Besteller eingeleitet.


Präzedenzfälle und Gerichtsurteile

Im Jahr 2017 mussten sich in zwei Fällen Angeklagte vor dem Landgericht aufgrund des illegalen Besitzes eines Schlagrings verteidigen. Der Richter verurteilte die Besitzer zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 8 Euro.

Im Jahr 2019 kam es zu einem kuriosen Fall. Ein 37-Jähriger bestellte sich in der Annahme, es handele sich um einen Flaschenöffner oder Schlüsselanhänger, zwei Schlagringe aus dem Ausland. Es kam zu einer Anklage, die bei Richter und Staatsanwalt einige Male zu einem kleinen Schmunzeln führte.

Allerdings waren die Bilder ebenso wie die Beschreibung stichhaltig und die Erklärungen des Angeklagten wenig überzeugend. Es kam zu einer Geldauflage an den Förderkreis für tumor- und leukämiekranke Kinder in Ulm in Höhe von 800 Euro.


Prävention und Aufklärung

Fragen in Internetforen, die sich darum drehen, was man nun tun solle, wenn man einen Schlagring für gerade einmal drei Euro in einem chinesischen Online-Shop bestellt, vom Zoll entdeckt und nun ein Strafverfahren eingeleitet wurde, soll zeigen, dass der Fokus deutlich auf der Aufklärung liegen muss.

Vielleicht lässt sich ein Urteil mit anwaltlicher Hilfe gerade noch so abwenden, allerdings versteht der Gesetzgeber beim Besitz von Waffen keinen Spaß, wie man bei den genannten Gerichtsurteilen deutlich sieht.

Wurde Ihre Bestellung eines Schlagrings vom Zoll abgefangen und Sie erlangen darüber Kenntnis, setzen Sie sich direkt mit uns als Rechtsanwalt für Strafrecht in Stuttgart in Verbindung. Vermeiden Sie vorschnelle Aussagen und bewahren Sie Ruhe. Wir unterstützen Sie, indem wir Akteneinsicht in die Ermittlungsakte einfordern und zunächst die Beweislage prüfen. Sofern diese kaum haltbar ist, stehen Ihre Chancen gut, dass Ihnen eine Sanktion erspart bleibt.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei Scheerer & Maly und lassen Sie sich persönlich beraten.

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