Wenn es zu einem Rechtsstreit wegen eines Verkehrsdelikts kommt, ist oft unklar, wer die Kosten dafür trägt. Ihre Haftpflichtversicherung zahlt normalerweise den selbst verursachten Schaden. Doch was tun, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt und Sie keine Rechtsschutzversicherung haben?
Grundsätzlich ist dies ein Problem und führt zu hohen Kosten Ihrerseits. Es gibt jedoch einen Ausweg: Nutzen Sie den rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz und lassen Sie sich von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly beraten und als Anwälte für Verkehrsrecht in Stuttgart vertreten. Warum das so wichtig ist? Das erfahren Sie im Rahmen der nachfolgenden Beantwortung dieser Fragen: Was droht ohne Verkehrsrechtsschutz? Worauf muss man achten und welche Leistungen beinhaltet er?
Sie möchten Ihren Führerschein behalten? Nutzen Sie einen Verkehrsrechtsschutz
Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt oder begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, kann es im schlechten Fall zu einem Rechtsstreit kommen. Bei Nicht-Versicherung drohen unter Umständen schwere Folgen.
Diese können sich wie folgt ausdrücken:
- Verlust des Führerscheins über mehrere Jahre
- Hohe Bußgelder
- Teilnahme an verschiedenen gebührenpflichtige Aufbauseminaren
- Kostenpflichtige medizinisch-psychologische Untersuchungen
Vorsicht! Auf diese Dinge sollten Sie achten
Ist der Fall aufgetreten und Ihnen droht ein Rechtsstreit, schließen Sie einen rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz ab. Dies ist nur möglich, wenn noch kein Anwalt das bestehende Mandat erhalten hat und noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden.
Außerdem gilt die Versicherung nur, wenn der Schaden bereits entstanden ist. Der geschlossene Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, das bedeutet: Sie sind für die nächsten drei Jahre verkehrsrechtlich geschützt.
Außerdem können Sie die Versicherung 3 Monate nach Beginn des Streits rückwirkend abschließen. Was der Schutz nicht beinhaltet, sind Vertrags- und Sachenrechte.
Diese Leistungen sind in Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung enthalten
Schließen Sie eine rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung ab, werden die Kosten für Gericht und Anwalt sowie außergerichtliche Anwaltskosten von Ihrem Versicherungsunternehmen übernommen. Außerdem ist es egal, ob Sie Fahrzeughalter, Besitzer, Fahrer oder Insasse sind: Sie sind immer versichert – egal in welcher Form.
Weitere beinhaltete Leistungen sind:
- Möglichkeit der Konfliktlösung durch einen Mediator
- Familienmitglieder mitversichern ohne Preisaufschlag
- Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren