Der Kauf und der Besitz von Pfefferspray sind in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und immer mehr Menschen greifen auf den „Helfer in der Not“ zurück. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly klären darüber auf, was Sie beim Erwerb und bei der Benutzung von Pfefferspray beachten sollten und wie die aktuelle Rechtslage in Deutschland aussieht.
Wann der Einsatz von Pfefferspray gegen Tiere legal ist

Laut Rechtsprechung ist der Besitz und das Führen von Pfefferspray unter drei Bedingungen erlaubt:
- Das Spray muss als Tierabwehrspray deklariert sein.
- Der Bereithaltegrund muss eine Tierabwehr im Notfall darstellen.
- Die Reichweite darf nicht über zwei Metern liegen.
Sind diese drei Bedingungen nicht erfüllt, fällt das Pfefferspray unter das Waffengesetz und darf nicht eingesetzt werden. Der Hinweis auf Tierabwehr muss gut lesbar sein und darf nicht übermalt oder abgekratzt werden. Ebenso illegal ist die Benutzung von Pfefferspraypistolen, obwohl sie für die Abwehr von Tieren gedacht sind. Generell darf der Einsatz von Pfefferspray nur im Fall von Notwehr oder Nothilfe erfolgen.
Während man im Falle der Selbstverteidigung von Notwehr spricht, wird die Abwendung einer Gefahr von einem Dritten als Nothilfe bezeichnet. Sollten Sie also sehen, dass jemand von einem Tier angegriffen wird, können Sie zu Hilfe eilen und Ihr Pfefferspray einsetzen.
Darf man Pfefferspray auch gegen Menschen einsetzen?
Sollten Sie von einem Menschen angegriffen werden, haben Sie das Recht, sich zu verteidigen. Dabei können Sie auf Gegenstände, die sich in Ihrer unmittelbaren Reichweite befinden, beispielsweise Schlüssel, Handtaschen, Stöcke und Ähnliches zugreifen. Sollte Ihnen im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe kein solches geeignetes Mittel zur Verfügung stehen, können Sie im Ausnahmefall ein Tierabwehrspray benutzen. Außerhalb von Notfallsituationen, z. B. wenn eine Konfliktvermeidung möglich wäre, ist der Einsatz von Pfefferspray jedoch absolut illegal.
Im Rahmen der Verwendung von Pfefferspray in einer Gefahrensituation sollten Sie zudem auf die Verhältnismäßigkeit der Abwehr achten. Wenn Sie einen Angreifer mit Pfefferspray abwehren und er dadurch zu Boden sinkt, ist es nicht mehr notwendig, ihn darüber hinaus außer Gefecht zu setzen. Sollten Sie ihn trotzdem weiterhin mit Pfefferspray besprühen, spricht man von einem Notwehrexzess, der strafrechtlich relevant ist und geahndet werden kann.
Was Sie sonst noch bei der Benutzung beachten sollten

Pfefferspray enthält ein Reizgas, das größtenteils aus Capsaicin besteht. Der Hauptwirkstoff findet sich beispielsweise in Chili und ruft bei Berührung mit Schleimhäuten (z.B. an Augen, Mund und Nase) ein starkes Jucken beziehungsweise Brennen hervor.
Unter normalen Umständen ist Pfefferspray zwar nicht gesundheitsgefährdend, jedoch sollten Sie beachten, dass es bei Menschen mit Allergien oder unter Drogeneinwirkung schwere körperliche Schäden zur Folge haben kann. Auch bei der Benutzung von Pfefferspray aufgrund von Tierangriffen sollten Sie vorsichtig sein. Ein aggressiver Hund könnte sich durch den Einsatz des Sprays provoziert fühlen und den Angriff intensiver fortsetzen.
Obwohl sich viele Menschen durch den Besitz von Pfefferspray sicherer fühlen, raten zahlreiche Experten davon ab. Der Grund dafür: Gefahrensituationen werden dadurch unterschätzt und Menschen begeben sich vermehrt in Gefahr, obwohl eine Flucht sinnvoller wäre. Des Weiteren kann das Spray vom Angreifer entwendet und gegen das Opfer selbst gerichtet werden.
Fazit: In Notfällen ist eine Benutzung legal
Der Einsatz von Tierabwehrspray, welches eine maximale Reichweite von zwei Metern nicht übersteigt, ist in Notfallsituationen erlaubt, sofern keine anderen Abwehrmittel zur Verfügung stehen. Andernfalls stellt dieser eine Körperverletzung dar und kann schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ebenso kann ein Schmerzensgeld von bis zu 500 Euro festgesetzt werden.
In der Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly werden Sie in den Bereichen Arbeits-, Sozial- und Allgemeines Zivilrecht sowie im Verkehrsrecht und Strafrecht kompetent beraten und vertreten. Mit Thomas Scheerer steht Ihnen ein Fachanwalt für Sozialrecht und mit Tim Maly ein Fachanwalt für Strafrecht in Stuttgart und Verkehrsrecht zur Seite. Dabei behalten die Anwälte stets die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick und setzen sich mit dem nötigen Fachwissen für deren Rechte ein.
Pfefferspray: Wann ist es erlaubt und wann verboten?
Wann der Einsatz von Pfefferspray erlaubt ist
- Selbstverteidigung: Der Einsatz ist erlaubt, wenn eine unmittelbare Bedrohung für Leib und Leben besteht. (z. B. bei einem körperlichen Angriff)
(Lesen Sie hier mehr über den § 32 StGB: Notwehrrecht) - Gefahrensituation: Auch wenn Dritte in Gefahr sind, darf das Spray zur Abwehr eingesetzt werden, sofern kein milderes Mittel greifbar ist.
(Lesen Sie hier mehr über den § 32 StGB: Notwehrrecht) - Tierabwehrspray: Der Besitz und die Nutzung von als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnetem Pfefferspray ist legal, wenn es tatsächlich nur gegen aggressive Tiere eingesetzt wird.
(Lesen Sie hier mehr über den WaffG § 2 Abs. 3)
Wann der Einsatz von Pfefferspray verboten ist
- Provozierte Situation: Pfefferspray darf nicht benutzt werden, um Streitigkeiten zu eskalieren oder aus Provokation.
(Lesen Sie hier mehr über den § 32 StGB: Notwehrrecht) → rechtswidriger Angriff muss gegeben sein - Unverhältnismäßigkeit: Der Einsatz ist illegal, wenn keine unmittelbare Gefahr besteht oder das Spray übermäßig und ohne Grund verwendet wird.
(Beispiel: Einsatz ohne Bedrohung in Menschenansammlungen)
(Lesen Sie hier mehr über den § 32 StGB: Notwehrrecht) - Verbotene Nutzung: In Situationen, in denen der Einsatz nicht der Notwehr dient, kann dies als Körperverletzung nach § 223 StGB gewertet werden.
(Lesen Sie hier mehr über den § 223 StGB – Körperverletzung) - Rechtswidriger Besitz: Pfeffersprays ohne die Kennzeichnung „Tierabwehrspray“ dürfen nicht frei geführt werden, sofern sie nicht zugelassen sind.
(Lesen Sie hier mehr über den WaffG § 2 Abs. 3)
Warnhinweis: Der Missbrauch von Pfefferspray kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Geld- oder Haftstrafen.
(Lesen Sie hier mehr über den § 223 StGB – Körperverletzung)
Tipp: Pfeffersprays sollten immer sicher und nur in echten Gefahrensituationen benutzt werden, um sich selbst oder andere zu schützen.
Quelle: Zu „https://www.polizei-beratung.de/“ wechseln
„Dabei können Sie auf Gegenstände, die sich in Ihrer unmittelbaren Reichweite befinden, beispielsweise Schlüssel, Handtaschen, Stöcke und Ähnliches zugreifen. Sollte Ihnen im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe kein solches geeignetes Mittel zur Verfügung stehen, können Sie im Ausnahmefall ein Tierabwehrspray benutzen.“
In wieweit stellen die von Ihnen erstgenannten Gegenstände eigentlich das mildere Abwehrmittel im Vergleich zum Pfefferspray dar? Ich würde argumentieren, dass die Verletzungen, die richtig eingesetzte Stichwaffen (Schlüssel) und Schlagwaffen (Stock) verursachen können deutlich massiver sind, als eine vorübergehende Schleimhaut- und Atemwegsreizung durch Pfefferspray. Wenn Sie wählen müssten: Würden Sie sich lieber mit einer Holzlatte gegen den Schädel schlagen lassen oder eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht bekommen?
Ganz abgesehen davon, zieht der Einsatz von Gegenständen wie Schlüsseln oder Stöcken, wenn diese als Waffe verwendet werden, genauso eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung nach sich, wenn die Tat nicht in Notwehr begangen wurde.