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Durchsuchungsbeschluss erhalten? Diese Rechte stehen Ihnen zu!

Wenn plötzlich die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht, kann sich das im ersten Moment wie ein Schock anfühlen: Viele Betroffene sind überfordert und haben Angst, etwas falsch zu machen. Die Durchsuchung dient oftmals dazu, Beweise im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu sammeln, und kann daher große Auswirkungen auf ein mögliches Strafverfahren haben.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie mit dieser Situation bestmöglich umgehen können. Welche Möglichkeiten Ihnen im Rahmen einer Durchsuchung zustehen, welche Fehler die Ermittler und Ermittlerinnen häufig begehen und wie Sie sich nach der Durchsuchung verhalten können, erfahren Sie im folgenden Beitrag von Ihrem Anwalt für Strafrecht in Stuttgart.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Formale Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses
  3. Ihre Rechte während der Durchsuchung
  4. Häufige Fehler der Ermittler und Ermittlerinnen und wie Sie reagieren
  5. Nach der Durchsuchung: Was tun?
  6. Zusammenfassung und Fazit
Durchsuchung beim Verdächtigen im Gesetzestext
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Durchsuchungsbeschluss muss formal gültig sein.
  • Während der Durchsuchung haben Sie eine ganze Reihe an Rechten, die Sie kennen und wahrnehmen sollten.
  • Bewahren Sie auf jeden Fall Ruhe und kontaktieren Sie Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin für Strafrecht.

Formale Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses

Bei einem Durchsuchungsbeschluss, der auch Durchsuchungsbefehl genannt wird, handelt es sich um eine Verfügung eines Richters oder einer Richterin, durch die es der Polizei gestattet wird, eine Wohnung oder andere Räume zu durchsuchen. Dadurch wird das im Grundgesetz geschützte Recht auf Unversehrtheit der Wohnung gewahrt, da die Polizei nur unter der Voraussetzung des Durchsuchungsbeschlusses derart in die Privatsphäre des oder der Betroffenen eingreifen kann.

Wichtig ist dabei, dass der Durchsuchungsbeschluss zunächst formal geprüft wird. Er muss schriftlich erlassen worden sein und die folgenden Daten enthalten:

  • Namen und Adresse der betroffenen Person
  • Tatvorwurf: aus welchem Grund ermittelt wird und welche Straftat dem oder der Beschuldigten zur Last gelegt wird
  • Grund der Durchsuchung: Nach welchen Beweismitteln wird durchsucht? Ist die Durchsuchung notwendig? Was ist das Ziel der Durchsuchung?
  • Genaue Bezeichnung der zu durchsuchenden Räumlichkeiten
  • Unterschrift und Datum des Richters bzw. der Richterin

Fehlt es an diesen Informationen, kann der Beschluss ungültig sein. Sollten Sie die Vermutung haben, dass Ihr Durchsuchungsbeschluss ungültig sein könnte, sollten Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin hinzuziehen. Er oder sie wird den Beschluss ausgiebig prüfen und kann zudem die Ermittlungsakten anfordern, um die darin enthaltenen Informationen zu überprüfen. Gegen einen ungültigen Durchsuchungsbeschluss können Sie Beschwerde einreichen, die dann vom zuständigen Gericht geprüft wird.

Außerdem ist das Datum, an dem der Beschluss erlassen wurde, entscheidend. Ein älterer Durchsuchungsbeschluss (älter als sechs Monate) verliert seine Gültigkeit und berechtigt nicht mehr zur Durchsuchung. Es kann allerdings ein neuer Beschluss ausgestellt werden. Durchsuchungsbeschlüsse haben somit ein Verfallsdatum. Wichtig ist dabei die letzte richterliche Prüfung. Bei Beschwerden zählt die darauf folgende richterliche Prüfung, nicht der ursprüngliche Beschluss.


Ihre Rechte während der Durchsuchung

Während der Durchsuchung haben Sie eine ganze Reihe an Rechten: Zum einen darf eine Hausdurchsuchung nur zu zulässigen Uhrzeiten, sprich außerhalb der Nachtruhe durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass eine Durchsuchung zwischen 21 Uhr abends und 4 Uhr morgens grundsätzlich unzulässig ist. In den Fällen, in denen Gefahr im Verzug vorliegt, kann von dieser Regelung nach § 104 der Strafprozessordnung (StPO) eine Ausnahme gemacht werden.

Sie haben bei einer Hausdurchsuchung die Pflicht, diese zu dulden. Eine Verpflichtung zur Mitwirkung besteht jedoch nicht. Allerdings bietet es sich an, keinen Widerstand zu leisten, sondern die Durchsuchung nach Vorlegung des Durchsuchungsbefehls hinzunehmen, da sich Widerstandshandlungen möglicherweise negativ auf Ihr Verfahren auswirken können. Bei der Durchsuchung können Sie anwesend sein – insofern Sie die Ermittlungen nicht behindern – eine Verpflichtung zur Anwesenheit besteht jedoch ebenfalls nicht.

Wichtig ist, dass Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und des Durchsuchungsprotokolls aushändigen lassen. Zudem steht Ihnen das Recht zu, Ihren Anwalt bzw. Ihre Anwältin zu kontaktieren. Er oder sie sollte bestenfalls auch vor Ort sein. Die Beamten und Beamtinnen können Sie vor Ort befragen. Sie können und sollten dabei jedoch von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Zudem sollten Sie noch während der Hausdurchsuchung der Beschlagnahme von Gegenständen widersprechen: Dies wird ebenfalls im Durchsuchungsprotokoll vermerkt.

Achten Sie zudem darauf, ob andere Personen – wie zum Beispiel Angestellte oder Familienmitglieder – bei der Durchsuchung anwesend sind. Diese können später im Verfahren als Zeugen und Zeuginnen benannt und verhört werden.


Häufige Fehler der Ermittler und Ermittlerinnen und wie Sie reagieren

Was können Sie unternehmen, wenn die Beamten und Beamtinnen Fehler bei der Durchsuchung machen? Ermittlungsfehler im Rahmen der Durchsuchung können zu einem möglichen Verwertungsverbot der aufgefundenen Beweise führen. Aus diesem Grund ist es essenziell, die Fehler zu dokumentieren und so früh wie möglich einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin einzuschalten.

Ein Fehler kann dabei sein, dass der Durchsuchungsbeschluss ungültig ist, da er z. B. veraltet ist oder die formalen Voraussetzungen nicht vorlagen (siehe oben). Zudem kann die Hausdurchsuchung unverhältnismäßig sein: Dies ist dann der Fall, wenn die Schwere der Tat nicht ausreicht, um eine Durchsuchung zu rechtfertigen. Zudem kann dann ein Fehler vorliegen, wenn die Durchsuchung bei der falschen Person vorgenommen wurde. In diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie trotzdem ruhig reagieren und sich nicht aus der Fassung bringen lassen. Notieren Sie alle wichtigen Informationen, insbesondere die Namen der Ermittler und Ermittlerinnen, und übergeben Sie diese Informationen Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrer Rechtsanwältin.


Nach der Durchsuchung: Was tun? 

Nach der Durchsuchung sollten Sie ebenfalls aufschreiben, welche Gegenstände beschlagnahmt wurden. Machen Sie sich ein Bild Ihrer Wohnung oder Ihres Büros und notieren Sie explizit, welche Gegenstände fehlen. Dabei können Sie auch Fotos vom Zustand der Wohnung anfertigen. Hilfreich ist es außerdem, wenn Sie ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, sofern Sie bei der Durchsuchung anwesend waren. Damit können Sie den Vorfall bei einer Befragung detailliert und schlüssig wiedergeben.


Zusammenfassung und Fazit

Sie sollten bei einer Durchsuchung unbedingt Ruhe bewahren und die Ermittlungen dulden. Kontaktieren Sie so früh wie möglich Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin für Strafrecht. Er oder sie kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu wahren und Ermittlungsfehler zu dokumentieren. So vermeiden Sie negative Folgen und legen die Weichen für ein schnelles Verfahren in Ihrem Sinne.
Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly verfügen über die notwendige Expertise und Empathie, um Sie in Ihrem Ermittlungsverfahren und bei einer Durchsuchung kompetent zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns gerne für einen Beratungstermin.

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